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   BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94   

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BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94 (https://dejure.org/1995,1644)
BSG, Entscheidung vom 21.06.1995 - 6 RKa 48/94 (https://dejure.org/1995,1644)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 48/94 (https://dejure.org/1995,1644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rehabilitierungseinrichtung - Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 131 Abs. 1 S. 3; Ärzte-ZV § 31 Abs. 1
    Einlegung von Rechtsmitteln durch Beigeladene, Bedarfsvorbehalt bei der Ermächtigung von Ärzten einer Rehabilitationseinrichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1996, 191
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94
    Es entspricht aber dem Gebot der prozessualen Waffengleichheit, daß dem Beklagten oder einem Beigeladenen das Recht eingeräumt wird, trotz Erledigung der Hauptsache am Klageabweisungsantrag festzuhalten und eine Sachentscheidung zu erwirken, wenn er seinerseits ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsaktes geltend machen kann (so die stRspr des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. BVerwGE 20, 146, 154; 31, 318, 320; 82, 41, 44; DVBl 1991, 214; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl, § 107 RdNr. 21 mwN).
  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94
    Es entspricht aber dem Gebot der prozessualen Waffengleichheit, daß dem Beklagten oder einem Beigeladenen das Recht eingeräumt wird, trotz Erledigung der Hauptsache am Klageabweisungsantrag festzuhalten und eine Sachentscheidung zu erwirken, wenn er seinerseits ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsaktes geltend machen kann (so die stRspr des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. BVerwGE 20, 146, 154; 31, 318, 320; 82, 41, 44; DVBl 1991, 214; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl, § 107 RdNr. 21 mwN).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94
    Der Beigeladene kann diesbezüglich nicht schlechter gestellt werden als die Klägerin, die im Falle eigenen Unterliegens in gleicher Lage Berufung mit dem Ziel hätte einlegen können, gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides feststellen zu lassen (zum Feststellungsinteresse bei wiederholten, zeitlich befristeten Ermächtigungen vgl. Urteil des Senats vom 22. Juni 1994 <SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 S 40 f>).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94
    Es entspricht aber dem Gebot der prozessualen Waffengleichheit, daß dem Beklagten oder einem Beigeladenen das Recht eingeräumt wird, trotz Erledigung der Hauptsache am Klageabweisungsantrag festzuhalten und eine Sachentscheidung zu erwirken, wenn er seinerseits ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsaktes geltend machen kann (so die stRspr des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. BVerwGE 20, 146, 154; 31, 318, 320; 82, 41, 44; DVBl 1991, 214; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl, § 107 RdNr. 21 mwN).
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94
    Es entspricht aber dem Gebot der prozessualen Waffengleichheit, daß dem Beklagten oder einem Beigeladenen das Recht eingeräumt wird, trotz Erledigung der Hauptsache am Klageabweisungsantrag festzuhalten und eine Sachentscheidung zu erwirken, wenn er seinerseits ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsaktes geltend machen kann (so die stRspr des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. BVerwGE 20, 146, 154; 31, 318, 320; 82, 41, 44; DVBl 1991, 214; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl, § 107 RdNr. 21 mwN).
  • BGH, 03.11.1971 - IV ZR 26/70

    Erledigung der Hauptsache und Berufung

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94
    Das bloße Interesse der unterlegenen Partei an einer Änderung der für sie ungünstigen Kostenentscheidung kann in einem solchen Fall die weitere Inanspruchnahme der Gerichte regelmäßig nicht rechtfertigen (ebenso für den Verwaltungsprozeß: OVG Koblenz DVBl 1987, 851 mwN; abweichend insoweit: BGHZ 57, 224).
  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 193/80

    Verpflichtungsklage - Erledigung einer Verpflichtungsklage - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94
    Die Erledigung der Hauptsache kann zwar im Einzelfall dazu führen, daß trotz Fortbestehens des belastenden Urteils kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens mehr besteht (BGH JR 1953, 385; BGH LM Nr. 11 zu § 511 ZPO = NJW 1958, 995; BGH DB 1974, 2053; BFHE 135, 21; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit. 4. Aufl, § 143 RdNr. 26).
  • BGH, 13.05.1974 - VIII ZB 12/74

    Unzulässigkeit der Berufung mangels Rechtschutzinteresses - Einseitige

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94
    Die Erledigung der Hauptsache kann zwar im Einzelfall dazu führen, daß trotz Fortbestehens des belastenden Urteils kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens mehr besteht (BGH JR 1953, 385; BGH LM Nr. 11 zu § 511 ZPO = NJW 1958, 995; BGH DB 1974, 2053; BFHE 135, 21; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit. 4. Aufl, § 143 RdNr. 26).
  • BSG, 18.02.1988 - 6 RKa 17/87

    Versorgungsbedarf der Rehabilitanden - zur Ermächtigung eines

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94
    Zu der Vorgängervorschrift des § 31 Abs. 1 der bis 31. Dezember 1988 geltenden Zulassungsordnung für Kassenärzte (ZO-Ärzte) hat der Senat mit Urteil vom 18. Februar 1988 - 6 RKa 17/87 - (USK 8815 = ErsK 1988, 475) bereits entschieden, daß eine Ermächtigung auch für die unter Buchst b aufgeführten Sonderfälle nur in Betracht kommt, wenn andernfalls die kassenärztliche Versorgung der dort genannten Personen nicht ausreichend gesichert ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1986 - 1 E 15/86
    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94
    Das bloße Interesse der unterlegenen Partei an einer Änderung der für sie ungünstigen Kostenentscheidung kann in einem solchen Fall die weitere Inanspruchnahme der Gerichte regelmäßig nicht rechtfertigen (ebenso für den Verwaltungsprozeß: OVG Koblenz DVBl 1987, 851 mwN; abweichend insoweit: BGHZ 57, 224).
  • BSG, 08.10.2019 - B 1 A 1/19 R

    Aufsichtsrecht - Krankenversicherung - Zusammenschluss von Krankenkassen zu

    Hierdurch ist die Beigeladene ggf materiell beschwert (vgl auch BSG SozR 3-1500 § 131 Nr. 5 S 7 zur Fortsetzungsfeststellungklage eines Beigeladenen).
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 97/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigungserklärung - Widerspruch durch

    Die Anwendung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Umwandlung eines Rechtsstreits durch nur einseitige Erledigungserklärung in einen sog Erledigungsrechtsstreit bedeutet zugleich auch, dass die beklagte Behörde dann einen Rechtsstreit trotz Erledigung fortführen und an ihrem Klageabweisungsantrag festhalten kann, wenn sie ein schutzwürdiges rechtliches Interesse an einer gerichtlichen Verneinung des Klageanspruchs hat (vgl hierzu BVerwG vom 31.10.1990 - BVerwGE 87, 62 ff = NVwZ 1991, 162 ff = Juris RdNr 18 ff; dem folgend auch BSG vom 21.6.1995 - 6 RKa 48/94 - SozR 3-1500 § 131 Nr. 5 S 7 = Juris RdNr 15 mit weiteren BVerwG-Angaben) .

    Im Übrigen hat schon das frühere Urteil des Senats vom 21.6.1995 (6 RKa 48/94 - SozR 3-1500 § 131 Nr. 5) gezeigt, dass die Anwendung verwaltungsgerichtlicher Grundsätze dem sozialgerichtlichen Verfahren nicht grundsätzlich fremd ist.

    Dies reicht indessen nicht für ein ausreichend konkret feststellbares Interesse des Beigeladenen zu 3. aus; denn geklärt ist, dass eine nur abstrakte Möglichkeit für ein schutzwürdiges Interesse an einer Verfahrensfortführung im Sinne der BVerwG-Rechtsprechung nicht genügt (vgl hierzu BVerwG vom 31.10.1990 - BVerwGE 87, 62, 64-68 = NVwZ 1991, 162, 163 f = Juris RdNr 18 am Ende iVm RdNr 21, 22; ebenso BSG vom 21.6.1995 - 6 RKa 48/94 - SozR 3-1500 § 131 Nr. 5 S 7 = Juris RdNr 15) .

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - keine Ermächtigung für psychologische

    Zur Auslegung des § 31 Abs. 1 Ärzte-ZV hat der Senat in seinem Urteil vom 21. Juni 1995 (SozR 3-1500 § 131 Nr. 5 S 8) ausgeführt, eine Ermächtigung auch für die unter Buchst b aaO aufgeführten Sonderfälle komme nur in Betracht, wenn andernfalls die vertragsärztliche Versorgung der dort genannten Personen nicht ausreichend gesichert sei.
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 10/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Ein solches entfällt zwar dann, wenn sich der streitbefangene Verwaltungsakt durch ein während des Prozesses eintretendes Ereignis erledigt hat (vgl BSG SozR 3-1500 § 131 Nr. 5).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R

    Zuständiger Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung für ein

    Ein solches entfällt zwar dann, wenn sich der streitbefangene Verwaltungsakt durch ein während des Prozesses eintretendes Ereignis erledigt hat (vgl BSG SozR 3-1500 § 131 Nr. 5).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 21/04 R

    Wahlanfechtung - Wahlanfechtungsklage - Fortsetzungsfeststellungsklage -

    Eine derartige Erledigung, die zum Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Ausgangsklage führt, liegt bei einer Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt vor, wenn dieser durch ein im Laufe des Gerichtsverfahrens eingetretenes Ereignis gegenstandslos wird und von ihm für die Zukunft keine nachteiligen Wirkungen mehr zu erwarten sind (BSGE 42, 212, 216 = SozR 1500 § 131 Nr. 3; BSG SozR 3-1500 § 131 Nr. 5).
  • LSG Sachsen, 25.07.2001 - L 3 AL 58/99

    Rechtsschutzbedürfnis einer Berufung; Rechtmäßigkeit der Versagung einer

    Die Erledigung der Hauptsache - hier der Ablauf des Zeitraums, für den die Arbeitserlaubnis beantragt wurde - kann im Einzelfall dazu führen, dass trotz Fortbestehens eines belastenden Urteils kein schutzwürdiges Interesse des Rechtsmittelführers an der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens besteht (BGH, JR 1953, 385; BGH, NJW 1958, 995; BGH, DB 1974, 2053; BFHE 135, 211; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit Rdnr. 26 zu § 143; BSG, Urteil vom 21.06.1995, NZS 1996, 191).

    Das bloße Interesse des unterlegenen Beteiligten an einer Änderung der für ihn ungünstigen Kostenentscheidung kann in einem solchen Fall die weitere Inanspruchnahme der Gerichte regelmäßig nicht rechtfertigen (BSG, NZS 1996, 191, OVG Koblenz, DVBl. 1987, 851).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2006 - L 7 SO 2998/06

    Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen beim Anspruch auf Sozialhilfe

    Damit spricht viel dafür, dass es für das bezüglich der Angebote vom 15. November 2005 aufrechterhaltene Begehren der Antragstellerin bereits am Rechtsschutzbedürfnis (vgl. hierzu etwa Bundessozialgericht SozR 3-1500 § 131 Nr. 5; Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 8. Auflage, vor § 51 Rdnr. 18) mangelt.
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.05.2008 - L 4 B 319/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Anfechtung gegen Ermächtigung zwecks Durchführung

    Das BSG hat entsprechend mit Urteil vom 21. Juni 1995 (6 RKa 48/94, SozR 3-1500 § 131 Nr. 5) dargelegt, eine Ermächtigung komme auch für die ausdrücklich aufgeführten Sonderfälle nur in Betracht, wenn anderenfalls die vertragsärztliche Versorgung der dort genannten Personen nicht ausreichend gesichert sei.
  • BSG, 30.11.2006 - B 9a VJ 7/05 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - vereinfachtes Verfahren nach §

    Nach der Rechtsprechung des BSG entspricht es dem Gebot der prozessualen Waffengleichheit, dass auch dem Beklagten - nicht nur dem Kläger - das Recht eingeräumt wird, trotz faktischer Erledigung der Hauptsache eine Überprüfung der Sachentscheidung zu erwirken, wenn er seinerseits ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsaktes geltend machen kann (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 131 Nr. 5, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Bayern, 20.02.2009 - L 10 AL 6/09

    Zulassung der Berufung

  • LSG Hessen, 18.06.1997 - L 7 Ka 730/95
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2007 - L 28 B 552/07

    Zulässigkeit einer isolierten Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - L 28 B 1630/07

    Isolierte Beschwerde gegen Kostenentscheidung im einstweiligen

  • LSG Bayern, 02.03.2005 - L 12 KA 355/04

    Ermächtigung zur Erbringung bestimmter ärztlicher Leistungen im Rahmen der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - L 22 R 1057/05

    Höhe der Witwenrente; Rückforderung einer Überzahlung; Anrechnung bei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2011 - L 7 AS 633/11
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